Ein Urteil, über das der Versicherungsbote bereits im August berichtet hatte, geht aktuell durch die Medien: demnach sind die Werbebotschaften einer privaten Krankenversicherung unverbindlich. Eine Kundin darf sich nicht auf garantierte Leistungen eines Werbeprospektes berufen, wenn in den Versicherungsbedingungen etwas anderes steht.
[Versicherungsbote Verlag]